Grundsatz
Fehler können auftreten. Entscheidend ist, dass sie nachvollziehbar berichtigt werden. Wesentliche Korrekturen werden nicht still in bestehende Texte eingearbeitet.
Wann ein Korrekturhinweis veröffentlicht wird
Ein Eintrag ist erforderlich, wenn sich durch die Korrektur:
- eine veröffentlichte Kennzahl ändert
- eine Interpretation wesentlich verschiebt
- eine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsinformation als veraltet erweist
- eine Datenquelle oder Zitierangabe falsch war
- eine technische Aussage zum Datenschutz nicht dem tatsächlichen System entsprach
Kleine Rechtschreib- und Layoutkorrekturen benötigen keinen eigenen Eintrag, solange sie den Inhalt nicht verändern.
Inhalt eines Eintrags
- Datum
- betroffene URL oder Datensatzversion
- ursprüngliche Aussage
- korrigierte Aussage
- Grund der Korrektur
- Auswirkung auf weitere Inhalte
- verantwortliche Freigabe
Aktuelle Korrekturen
Keine Einträge veröffentlicht.
Hinweis melden
Senden Sie die betroffene URL, die konkrete Passage und möglichst eine belastbare Primärquelle.
[Platzhalter: Korrektur-E-Mail-Adresse noch nicht veröffentlicht — bitte über das Kontaktformular melden.]