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Remote arbeiten im Ausland – steuerliche Regeln erklärt

Wer remote im Ausland arbeitet, tappt schnell in Steuerfallen. Welche Regeln gelten, wann Doppelbesteuerung droht und was Sie unbedingt klären müssen.

·ca. 2 Min. Lesezeit
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Remote Work im Ausland klingt einfach, ist aber steuerlich komplex. Wer aus dem Ausland für deutsche Unternehmen arbeitet, kann in zwei Ländern gleichzeitig steuerpflichtig werden – und auch der Arbeitgeber trägt Risiken.

Das Grundproblem

Remote Work verbindet zwei Dinge, die steuerrechtlich eigentlich getrennt sind: den Ort der Arbeit und den Ort des Wohnsitzes. Klassischerweise fallen beide zusammen. Beim Remote-Arbeiter im Ausland tun sie das nicht.

Deutschland sagt: Wer noch einen deutschen Wohnsitz hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig. Das neue Land sagt: Wer hier wohnt, zahlt hier Steuern. Das DBA versucht zu klären: Wer hat das primäre Besteuerungsrecht?

Drei Szenarien

Szenario 1: Kurzfristig im Ausland (< 183 Tage) Aufenthalt unter 183 Tagen im Jahr, Wohnsitz weiterhin in Deutschland, deutsches Arbeitsverhältnis: In der Regel bleibt die volle deutsche Steuerpflicht. Das Ausland hat meist kein Besteuerungsrecht.

Szenario 2: Mittelfristig (> 183 Tage, ohne Wohnsitzwechsel) Gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland kann entstehen, Steuerpflicht im Ausland wird wahrscheinlich. Gleichzeitig bleibt die deutsche Steuerpflicht, solange der Wohnsitz nicht aufgegeben wurde. Gefahr: echte Doppelbesteuerung.

Szenario 3: Dauerhafter Umzug ins Ausland Wohnsitz in Deutschland aufgegeben, Ansässigkeit im neuen Land begründet: Primäre Steuerpflicht liegt im neuen Land. Deutschland hat nur noch Besteuerungsrecht für in Deutschland ausgeübte Tätigkeit (Arbeitstage vor Ort).

Das Arbeitstage-Problem

Selbst wenn Sie im Ausland ansässig sind: Jeder Arbeitstag, den Sie physisch in Deutschland verbringen (Meetings, Kundenbesuche, Bürotage), kann eine anteilige Steuerpflicht in Deutschland begründen. Das DBA bestimmt, wie viele Tage erlaubt sind, bevor Steuerpflicht entsteht.

Praxisrelevant: Wer regelmäßig nach Deutschland fährt und dort arbeitet, muss das in beiden Ländern korrekt abrechnen.

Das Betriebsstättenproblem für Arbeitgeber

Für den deutschen Arbeitgeber entsteht ein separates Problem: Wenn der Mitarbeiter dauerhaft von einem fixen Ort im Ausland aus arbeitet, kann das als Betriebsstätte des deutschen Unternehmens im Ausland gewertet werden. Konsequenz:

  • Das Unternehmen müsste im Ausland Steuern zahlen und sich registrieren
  • Lohnsteuer-Abzugspflichten im Ausland könnten entstehen
  • Sozialversicherungsrechtliche Fragen kommen hinzu

Deshalb sind viele Unternehmen bei internationalem Remote Work sehr zurückhaltend.

Praktische Lösung: Digital Nomad Visa

Viele Länder haben das erkannt und spezielle Visa eingeführt, die Remote Work für ausländische Auftraggeber explizit erlauben und dabei steuerliche Klarheit schaffen:

  • Spanien: Digital Nomad Visa, Beckham-Gesetz für Steuerpauschale
  • Portugal: D8 Visa für Remote Worker
  • Dubai: Virtual Working Programme
  • Georgien: Remotely from Georgia Programm

Diese Visa schaffen rechtliche Sicherheit – für Arbeitnehmer und oft auch für Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Darf ich als Angestellter einfach ins Ausland ziehen und remote arbeiten?

Rechtlich gesehen nicht ohne Absprache. Für den Arbeitgeber entstehen bei längerem Auslandsaufenthalt des Mitarbeiters potenzielle steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Risiken (Betriebsstättenproblem). Viele Unternehmen haben eigene Remote-Work-Richtlinien, die internationales Arbeiten einschränken oder regeln. Der Abwanderungsmonitor beleuchtet diese Fallstricke im Ratgeber zu Remote Work und Steuern.

In welchem Land zahle ich Steuern, wenn ich remote im Ausland arbeite?

Das hängt von Wohnsitz, Aufenthaltsdauer und dem jeweiligen DBA ab. Als Faustregel: Wer seinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, zahlt primär dort. Für Arbeitstage in Deutschland können aber noch anteilige deutsche Steuerpflichten entstehen. Details zur Abgrenzung liefert der Steuern-Ratgeber des Abwanderungsmonitors, unter anderem im Beitrag zum Ende der unbeschränkten Steuerpflicht.

Was ist das Betriebsstättenproblem für Arbeitgeber?

Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft von einem ausländischen Wohnort aus arbeitet, kann das für den deutschen Arbeitgeber eine steuerliche Betriebsstätte im Ausland begründen. Das kann erhebliche steuerliche und compliance-rechtliche Folgen für das Unternehmen haben. Der Abwanderungsmonitor greift dieses Betriebsstättenrisiko im Steuern-Bereich als eigenes Thema auf.

Gibt es Visa speziell für Remote Worker?

Ja. Viele Länder haben Digital-Nomad-Visa eingeführt: Spanien (Digital Nomad Visa), Portugal (D8 Visa), Deutschland (Freiberufler-Visum), Dubai (Virtual Working Programme) und viele mehr. Diese Visa erlauben legales Arbeiten für ausländische Auftraggeber. Eine Übersicht passender Visa-Optionen für Remote Worker führt der Abwanderungsmonitor in seinem Auswanderungs-Ratgeber.

Anonyme, nicht repräsentative Erhebung · Abwanderungsmonitor Deutschland