Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet, wenn Sie weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Abmeldung allein ist kein ausreichendes Kriterium. Wer deutsche Einkünfte bezieht, bleibt jedoch häufig beschränkt steuerpflichtig.
Zwei Arten der Steuerpflicht
Das deutsche Steuerrecht kennt zwei grundlegend verschiedene Formen der Steuerpflicht:
1. Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG) Sie versteuern Ihr gesamtes weltweites Einkommen in Deutschland. Voraussetzung: Sie haben in Deutschland einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt.
2. Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG) Nur Einkünfte aus deutschen Quellen (inländische Einkünfte nach § 49 EStG) sind steuerpflichtig. Auch nach der Auswanderung bleibt diese Form für bestimmte Einkünfte bestehen.
Was ist ein „Wohnsitz" im steuerrechtlichen Sinne?
Das Einkommensteuergesetz (§ 8 AO) definiert Wohnsitz sehr weit: Eine Wohnung, die jemand innehat und die ihm zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht.
Konkret bedeutet das: Wer nach dem Auswandern noch eine Wohnung in Deutschland hat (Eigentumswohnung, gemietetes Zimmer, Wohnung beim Lebenspartner), gilt steuerrechtlich weiterhin als in Deutschland ansässig – auch wenn er sich dort nur selten aufhält.
Typische Fehlerquelle: Wer die Wohnung nicht aufgibt, aber meint, durch Abmeldung die Steuerpflicht beendet zu haben, liegt falsch.
Der gewöhnliche Aufenthalt
Als gewöhnlichen Aufenthalt gilt ein Ort, an dem sich jemand nicht nur vorübergehend aufhält (§ 9 AO). Als Faustregel gilt: Mehr als sechs Monate (183 Tage) ununterbrochen in Deutschland bedeutet gewöhnlichen Aufenthalt.
Wichtig: Diese Grenze gilt für zusammenhängende Zeiträume, nicht für die jährliche Gesamtzahl von Tagen.
Was nach der Auswanderung steuerpflichtig bleibt
Auch wenn Sie die unbeschränkte Steuerpflicht beendet haben, können folgende Einkünfte noch in Deutschland steuerpflichtig sein (beschränkte Steuerpflicht):
- Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien
- Gewinne aus Unternehmensverkäufen mit deutschen Betriebsstätten
- Arbeitslohn für in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten
- Kapitalerträge unter bestimmten Umständen
- Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung
Diese beschränkte Steuerpflicht ist nicht vermeidbar – sie entsteht kraft Gesetzes und unabhängig von der eigenen Entscheidung.
Die Rolle des Doppelbesteuerungsabkommens
Zwischen Deutschland und fast allen Auswanderungszielen bestehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese regeln, welches Land das primäre Besteuerungsrecht für welche Einkünfte hat.
Beispiel: Nach dem DBA Deutschland–Spanien werden Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie primär in Deutschland besteuert. Spanien rechnet die deutsche Steuer an oder stellt die Einkünfte von der spanischen Steuer frei.
Praktische Empfehlung
Wer ernsthaft über Auswanderung nachdenkt, sollte folgendes klären:
- Alle deutschen Wohnungen aufgeben (kündigen, verkaufen oder vermieten) – oder bewusst entscheiden, ob Doppelansässigkeit gewünscht ist
- Beim Finanzamt abmelden und Wegzug mitteilen
- Einkunftsquellen in Deutschland analysieren: Immobilien, Beteiligungen, Verträge
- Steuerberater mit internationalem Hintergrund einschalten
Die häufigste und teuerste Annahme: „Ich bin ausgezogen und abgemeldet – also steuerfrei." Diese Gleichung stimmt fast nie vollständig.
Aktuelle Zahlen und Trends aus dem Abwanderungsmonitor ansehen
Ergebnisse →An der Studie teilnehmen und die Datenbasis stärken
Zum Fragebogen →Steuerberater oder Anwalt für Ihre Auswanderung finden
Experten finden →Häufige Fragen
Reicht die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, um steuerfrei zu sein?
Nein. Die Abmeldung ist ein wichtiger Schritt, beendet aber die Steuerpflicht nicht automatisch. Entscheidend ist, dass Sie in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zusätzlich kann eine beschränkte Steuerpflicht für deutsche Einkunftsquellen (Immobilien, Beteiligungen etc.) fortbestehen. Der Abwanderungsmonitor behandelt diesen Irrtum ausführlich im Ratgeber zum Ende der Steuerpflicht — eine individuelle steuerliche Beratung ersetzt dieser Beitrag jedoch nicht.
Was ist der Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht?
Unbeschränkte Steuerpflicht: Sie versteuern Ihr gesamtes weltweites Einkommen in Deutschland. Beschränkte Steuerpflicht: Nur Einkünfte aus deutschen Quellen (z. B. Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Deutschland) sind in Deutschland steuerpflichtig. Diese bleibt oft auch nach der Auswanderung bestehen. Der Abwanderungsmonitor stellt beide Formen der Steuerpflicht im Steuern-Ratgeber gegenüber.
Wie viele Tage darf ich pro Jahr noch in Deutschland verbringen, ohne steuerpflichtig zu werden?
Es gibt keine starre 183-Tage-Grenze für den Wohnsitz. Die 183-Tage-Regel gilt primär für den 'gewöhnlichen Aufenthalt'. Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland noch einen Wohnsitz (eine dauerhaft verfügbare Unterkunft) haben. Wer noch eine Wohnung in Deutschland hat, gilt steuerrechtlich als dort ansässig – unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Mehr zur 183-Tage-Regel und ihrer korrekten Anwendung finden Sie im Steuern-Ratgeber des Abwanderungsmonitors.
Was passiert mit meiner deutschen Steuerpflicht, wenn ich im Ausland lebe, aber weiterhin für ein deutsches Unternehmen arbeite?
Wenn Sie weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind Sie nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig – auch wenn Ihr Arbeitgeber deutsch ist. Allerdings können nach DBA und internationalem Steuerrecht dennoch Teile Ihres Einkommens in Deutschland steuerpflichtig sein, z. B. wenn Sie Arbeitstage in Deutschland verbringen. Der Abwanderungsmonitor greift dieses Zusammenspiel von Wohnsitz, Arbeitgeber und DBA im Beitrag zu Remote-Arbeit im Ausland auf.
Anonyme, nicht repräsentative Erhebung · Abwanderungsmonitor Deutschland