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Wegzugsteuer einfach erklärt – mit Beispielrechnung 2026

Die Wegzugsteuer trifft Unternehmer und Investoren beim Auswandern hart. Was sie ist, wann sie greift, wie hoch sie sein kann – und welche legalen Optionen es gibt.

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WegzugsteuerSteuernAuswandernGmbH§ 6 AStG

Die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) besteuert beim Verlassen Deutschlands die in Unternehmensanteilen angesammelten stillen Reserven – so als wären die Anteile am Tag des Wegzugs verkauft worden. Sie trifft vor allem Gründer, Gesellschafter und Unternehmer mit GmbH-Beteiligungen ab 1 %.

Was ist die Wegzugsteuer genau?

Der Staat verliert durch Auswanderung sein Besteuerungsrecht auf künftige Gewinne aus Unternehmensanteilen. Um diesen Verlust auszugleichen, behandelt das Außensteuergesetz (§ 6 AStG) den Wegzug wie einen fiktiven Verkauf: Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Marktwert der Anteile wird zum Zeitpunkt des Wegzugs besteuert – auch wenn kein tatsächlicher Verkauf stattfindet.

Das Besondere: Es fließt kein Geld – aber die Steuerlast entsteht trotzdem.

Wann greift die Wegzugsteuer?

Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Sie halten oder hielten in den letzten fünf Jahren mindestens 1 % der Anteile an einer GmbH, AG oder vergleichbaren in- oder ausländischen Gesellschaft.

2. Ausreichende Steueransässigkeit in Deutschland Sie waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

3. Wegzug aus Deutschland Sie verlassen Deutschland dauerhaft und verlieren dabei Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

Beispielrechnung

Nehmen wir einen typischen Fall:

  • Gründerin hält 30 % Anteile an einer GmbH
  • Anschaffungskosten damals: 25.000 €
  • Aktueller Unternehmenswert (zum Wegzugszeitpunkt): 500.000 €
  • Anteil am Unternehmenswert: 150.000 €
  • Stiller Gewinn: 150.000 € − 25.000 € = 125.000 €

Dieser Betrag unterliegt der Einkommensteuer nach dem Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig):

  • Steuerpflichtig: 75.000 €
  • Bei Steuersatz 42 %: ca. 31.500 € Wegzugsteuer

Und das, obwohl kein einziger Euro aus dem Unternehmen geflossen ist.

Zahlung: sofort fällig, aber in Raten möglich

Bis Ende 2021 gab es für Wegzüge in einen EU- oder EWR-Staat eine wichtige Erleichterung: eine unbefristete, zinslose Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf der Anteile. Diese Sonderregelung wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz abgeschafft und gilt für Wegzüge ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr.

Seit 2022 gilt einheitlich für alle Zielländer – ohne Unterschied zwischen EU/EWR und Drittstaaten: Die Steuer wird bei Wegzug sofort durch Steuerbescheid festgesetzt. Auf Antrag kann sie in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden (§ 6 Abs. 4 AStG). Die erste Rate ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, die weiteren jeweils zum 31. Juli der Folgejahre. Die Raten sind zinslos, aber der Antrag wird laut Gesetz „in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung" bewilligt – etwa eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung der Anteile.

Rechtlich umstritten: Der Bundesfinanzhof hat für Wegzüge in die Schweiz entschieden (Urteil vom 6. September 2023, Az. I R 35/20, im Anschluss an das EuGH-Urteil „Wächtler"), dass die Steuer dort dauerhaft und zinslos bis zum tatsächlichen Verkauf gestundet werden muss – ohne die Sieben-Jahres-Grenze. Mehrere Fachautoren halten es für naheliegend, dass diese Begründung auch für Wegzüge in EU-/EWR-Staaten gelten müsste. Höchstrichterlich entschieden ist das für Wegzüge ab 2022 aber noch nicht, und ein Datum, zu dem sich der Bundesfinanzhof dazu abschließend äußert, ist derzeit nicht absehbar. Wer aktuell auswandert, sollte sich auf die geltende Sieben-Jahres-Ratenzahlung einstellen, aber im Blick behalten, dass sich die Rechtslage hierzu noch ändern kann – dies ist keine steuerliche Beratung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch eine qualifizierte Steuerberatung.

Legale Gestaltungsoptionen

Wer die Wegzugsteuer reduzieren oder zeitlich verschieben möchte, hat einige Möglichkeiten – aber alle erfordern frühzeitige Planung:

Umstrukturierung vor dem Wegzug Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Einbringung in eine Holdinggesellschaft die Steuerlast reduzieren oder die Bemessungsgrundlage verändern.

Timing des Wegzugs In manchen Fällen ist es steuerlich günstiger, in einem Jahr mit geringerem Unternehmenswert (z. B. nach einer Krise) auszuwandern.

Rückkehroption nutzen Kehrt man innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück, ohne die Anteile veräußert, übertragen oder in ein Betriebsvermögen eingelegt zu haben, entfällt die Wegzugsteuer rückwirkend (§ 6 Abs. 3 AStG). Besteht die Absicht zur Rückkehr unverändert fort, kann das Finanzamt die Frist auf Antrag um bis zu fünf weitere Jahre verlängern.

Doppelansässigkeit In seltenen Fällen kann es sinnvoll sein, den deutschen Wohnsitz formal beizubehalten (z. B. durch Beibehaltung einer Wohnung und regelmäßige Aufenthalte). Das ist aber komplex und erfordert sehr sorgfältige Abstimmung.

Was bedeutet das praktisch?

Die Wegzugsteuer ist kein Exotenproblem mehr. Mit dem starken Anstieg von GmbH-Gründungen in den letzten Jahren sind Hunderttausende Gründerinnen und Gründer potenziell betroffen – oft ohne es zu wissen.

Wer als GmbH-Gesellschafter ernsthaft über Auswanderung nachdenkt, sollte dieses Thema als ersten Schritt klären – nicht als letzten.

Häufige Fragen

Wer ist von der Wegzugsteuer betroffen?

Grundsätzlich jede Person, die Deutschland verlässt und zum Zeitpunkt des Wegzugs eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) hält und in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war.

Muss die Wegzugsteuer sofort bezahlt werden?

Die Steuer wird bei Wegzug sofort festgesetzt. Seit 2022 gilt einheitlich für alle Zielländer: Auf Antrag kann sie in sieben gleichen, zinslosen Jahresraten gezahlt werden – in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung. Die frühere unbefristete Stundung für EU-/EWR-Umzüge wurde 2022 abgeschafft. Für Wegzüge in die Schweiz hat der Bundesfinanzhof 2023 eine dauerhafte, zinslose Stundung verlangt; ob das auch für EU-/EWR-Staaten gilt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Dies ist keine steuerliche Beratung.

Kann man die Wegzugsteuer vermeiden?

Eine vollständige Vermeidung ist selten möglich. Legale Gestaltungsoptionen umfassen: Umstrukturierungen vor dem Wegzug (z. B. Einbringung in eine Holding), Timing des Wegzugs, oder Beibehaltung einer Ansässigkeit in Deutschland (Doppelansässigkeit). Alle diese Wege erfordern spezialisierte steuerliche Beratung.

Gilt die Wegzugsteuer auch für Aktien?

In der Regel nein. Aktien privater Anleger unterliegen der Wegzugsteuer nur, wenn die Beteiligung mindestens 1 % beträgt (wesentliche Beteiligung gemäß § 17 EStG). Streubesitz unter 1 % ist typischerweise nicht betroffen.

Anonyme, nicht repräsentative Erhebung · Abwanderungsmonitor Deutschland