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Doppelbesteuerungsabkommen einfach erklärt

Ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass Sie in zwei Ländern gleichzeitig Steuern zahlen. Wie es funktioniert, was es für Auswanderer bedeutet – und wo es Grenzen hat.

·ca. 2 Min. Lesezeit
DBADoppelbesteuerungSteuernAuswandernInternationales Steuerrecht

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welches Land das Recht hat, bestimmte Einkünfte zu besteuern. Er verhindert, dass dieselben Einkünfte zweimal vollständig besteuert werden.

Warum brauchen wir Doppelbesteuerungsabkommen?

Theoretisch könnte jedes Land die Steuern auf alle Einkünfte beanspruchen, die auf seinem Territorium entstehen oder von seinen Einwohnern erzielt werden. Ohne Vereinbarungen führt das zu Doppelbesteuerung: Sie zahlen in beiden Ländern vollen Steuersatz auf dasselbe Einkommen.

DBA lösen dieses Problem, indem sie klare Regeln aufstellen: welches Land besteuert, welches verzichtet oder anrechnet.

Die zwei Methoden

1. Freistellungsmethode Das eine Land besteuert, das andere stellt die Einkünfte frei. In der Praxis: Sie zahlen Steuern nur im Land, das das primäre Besteuerungsrecht hat.

2. Anrechnungsmethode Beide Länder können besteuern – aber das zweite rechnet die im ersten Land gezahlte Steuer an. Ergebnis: Sie zahlen mindestens den höheren der beiden Steuersätze, aber nicht beide addiert.

Deutschland wendet je nach DBA und Einkunftsart unterschiedliche Methoden an.

Welche Einkunftsarten regelt ein DBA?

Typischerweise:

  • Arbeitseinkommen: In der Regel besteuert von dem Land, in dem die Arbeit ausgeübt wird
  • Unternehmensgewinne: Wo sich die Betriebsstätte befindet
  • Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren: Häufig Quellensteuer im Herkunftsland + Anrechnung
  • Immobilien: Immer im Land, in dem die Immobilie liegt
  • Renten: Je nach Rentenart unterschiedlich geregelt

Für Auswanderer besonders relevant: Ansässigkeitsfrage

Das wichtigste Kriterium im DBA ist die steuerliche Ansässigkeit (Residency). Fast alle DBA folgen dem OECD-Musterabkommen: Ansässig ist, wer den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in einem Land hat.

Entscheidend für den Alltag: Wer nach Spanien auswandert, dort lebt, dort Mittelpunkt seines Lebens hat – der ist steuerlich in Spanien ansässig. Deutschland hat dann nur noch eingeschränkte Besteuerungsrechte (v. a. für inländische Quellen).

Häufige Missverständnisse

„Das DBA macht mich steuerfrei": Falsch. Ein DBA verteilt Besteuerungsrechte, macht aber nicht steuerfrei.

„Ich zahle im neuen Land automatisch weniger": Kommt auf das Land an. Spanien, Portugal und die Schweiz haben unterschiedliche Steuersätze – manche höher als Deutschland.

„Dubai hat kein DBA mit Deutschland – also zahle ich keine Steuern": Falsch. Ohne DBA gilt die Anrechnungsmethode. Außerdem: Wer noch einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig.

Häufige Fragen

Mit welchen Ländern hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Deutschland hat mit über 90 Ländern DBA abgeschlossen, darunter alle wichtigen Auswanderungsziele: Spanien, Portugal, Schweiz, Frankreich, USA, Kanada, Australien, Dubai (VAE) und viele mehr. Eine vollständige Liste veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Der Abwanderungsmonitor führt diese Länderliste im Steuern-Ratgeber mit Blick auf typische Auswanderungsziele fort.

Was passiert, wenn kein DBA existiert?

Ohne DBA können beide Länder theoretisch dieselben Einkünfte besteuern. Deutschland vermeidet Doppelbesteuerung durch die Anrechnungsmethode (Auslandssteuer wird auf deutsche Steuer angerechnet) oder – selten – durch Freistellung. Das kann trotzdem zu erheblichen Steuerlasten führen. Der Abwanderungsmonitor geht im Ratgeber zur Wegzugsteuer auf ähnliche Konstellationen ohne abkommensrechtlichen Schutz ein.

Schützt mich ein DBA vollständig vor Doppelbesteuerung?

Weitgehend, aber nicht immer vollständig. DBA definieren Besteuerungsrechte, aber Unterschiede in der nationalen Steuergesetzgebung können dennoch zu Mehrbelastungen führen. Außerdem: Nicht alle Einkunftsarten sind in jedem DBA identisch geregelt. Mehr zu den Grenzen des abkommensrechtlichen Schutzes finden Sie im Steuern-Ratgeber des Abwanderungsmonitors.

Gilt das DBA automatisch, oder muss ich es beantragen?

DBA gelten grundsätzlich automatisch. Sie müssen sie aber korrekt anwenden – das bedeutet in der Praxis: Steuererklärungen in beiden Ländern korrekt ausfüllen, Freistellungs- oder Anrechnungsmethode dokumentieren und ggf. Nachweise erbringen. Der Abwanderungsmonitor ordnet solche praktischen Nachweispflichten im Rahmen der steuerlichen Auswanderungsvorbereitung ein.

Anonyme, nicht repräsentative Erhebung · Abwanderungsmonitor Deutschland