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Steuerpflicht nach Auswanderung – was bleibt?

Auch nach dem Auswandern aus Deutschland können Steuerpflichten bestehen bleiben. Welche Einkünfte weiterhin in Deutschland versteuert werden müssen und wie Sie das richtig managen.

·ca. 2 Min. Lesezeit
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Der häufigste Irrtum beim Auswandern: Nach dem Wegzug aus Deutschland ist man vollständig steuerfrei. In der Praxis bleiben für die meisten Menschen zumindest beschränkte Steuerpflichten bestehen – insbesondere bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder Rentenbezügen.

Beschränkte Steuerpflicht: Was bleibt?

Sobald Sie keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland haben, endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit sind Sie nicht mehr verpflichtet, Ihr weltweites Einkommen in Deutschland zu deklarieren.

Was bleibt, ist die beschränkte Steuerpflicht auf inländische Einkünfte nach § 49 EStG. Diese Einkünfte werden in Deutschland besteuert – unabhängig davon, wo Sie wohnen.

Die wichtigsten inländischen Einkunftsarten

Immobilien in Deutschland Mieteinnahmen aus in Deutschland belegenen Immobilien sind immer in Deutschland steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn Sie in Spanien, Dubai oder Australien wohnen. Die Immobilieneinkünfte müssen weiterhin in einer deutschen Steuererklärung angegeben werden.

Selbstständige Tätigkeit / Freiberufler Wer als Freiberufler oder Selbstständiger für deutsche Auftraggeber tätig ist und dabei eine Betriebsstätte oder festen Ort in Deutschland nutzt, bleibt für diese Einkünfte steuerpflichtig.

Arbeitnehmer mit Deutschland-Bezug Arbeitstage, die physisch in Deutschland verbracht werden, können in Deutschland lohnsteuerpflichtig sein – auch wenn man im Ausland ansässig ist.

Deutsche Dividenden Dividenden von deutschen Gesellschaften unterliegen der Kapitalertragsteuer in Deutschland (25 % + Soli). Die Abgeltungsteuer wird direkt einbehalten.

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Je nach DBA kann das Besteuerungsrecht aber auch beim Wohnsitzland liegen.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Ein oft unbekanntes Instrument: Wer in ein Land auswandert, das deutlich niedrigere Steuern als Deutschland erhebt (Niedrigsteuerland gemäß § 2 AStG), kann für bis zu 10 Jahre der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen.

Das bedeutet: Auch Einkünfte, die bei normaler beschränkter Steuerpflicht steuerfrei wären (z. B. ausländische Kapitalerträge), können dann noch in Deutschland steuerpflichtig sein.

Voraussetzungen:

  • Wegzug in ein Niedrigsteuerland (weniger als 2/3 des deutschen Steuerniveaus)
  • Wesentliche wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland bleiben bestehen

Praktische Konsequenzen

Steuererklärung: Wer inländische Einkünfte hat, muss weiterhin eine deutsche Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen – meist beim Finanzamt am letzten deutschen Wohnort.

Doppelbesteuerung: Das jeweilige DBA regelt, wie die Steuer im Wohnsitzland angerechnet oder freigestellt wird. Holen Sie sich bei komplexeren Verhältnissen unbedingt fachkundige Beratung.

Buchführung: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Einkünfte in Deutschland und im Ausland. Bei Immobilien: Mieteinnahmen, Ausgaben, Abschreibungen dokumentieren.

Häufige Fragen

Welche Einkünfte bleiben nach Auswanderung in Deutschland steuerpflichtig?

Inländische Einkünfte nach § 49 EStG bleiben steuerpflichtig: Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien, Einkünfte aus deutschen Betriebsstätten, Arbeitslohn für in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten, Dividenden aus deutschen Gesellschaften und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Abwanderungsmonitor listet diese Einkunftsarten im Steuern-Ratgeber zur beschränkten Steuerpflicht im Detail auf.

Muss ich nach dem Auswandern noch eine deutsche Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn Sie inländische Einkünfte (beschränkte Steuerpflicht) haben. Das gilt z. B. bei Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie. Die Erklärung wird beim zuständigen deutschen Finanzamt eingereicht. Der Abwanderungsmonitor ordnet diese Erklärungspflicht im Steuern-Ratgeber ein, ersetzt aber keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?

Wer in ein sog. Niedrigsteuerland auswandert, kann nach § 2 AStG für bis zu 10 Jahre der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Das betrifft auch Einkünfte, die normalerweise nicht in Deutschland steuerpflichtig wären. Dies gilt jedoch nur bei wesentlichen wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland. Der Abwanderungsmonitor erklärt die Voraussetzungen des § 2 AStG ausführlicher im begleitenden Ratgeber zur Wegzugsteuer.

Wie melde ich meinen Wegzug beim Finanzamt?

Es gibt kein einheitliches Formular. Informieren Sie das zuständige Finanzamt schriftlich über den Wegzug und die neue Adresse. Das Finanzamt klärt dann, ob noch steuerliche Pflichten bestehen und welches Finanzamt künftig zuständig ist. Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht zur steuerlichen Auswanderungsvorbereitung bietet der Abwanderungsmonitor in seinem Steuern-Ratgeber.

Anonyme, nicht repräsentative Erhebung · Abwanderungsmonitor Deutschland